Die Ampel in Hildesheim bleibt. © Frankenberg/dpa
Hildesheim – Die Hildesheimer Fußgängerampeln mit Motiven lesbischer und schwuler Paare dürfen bleiben: Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage gegen die Ampelpärchen als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht könne eine Verletzung der Rechte des Klägers „nicht nachvollziehen“, sagte der Vorsitzende Richter Arne Gonschior zur Begründung. Es sei „überhaupt nicht erkennbar“, dass der Kläger durch die Ampelmännchen in seinen Rechten verletzt sei, etwa in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung.