Karlsruhe – Zwei langjährige Haftstrafen wegen der Entführung einer Psychotherapeutin in einer Kiste vor zwei Jahren in Köln sind rechtskräftig. Mit am Dienstag bekannt gegebenen Beschlüssen bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das entsprechende Urteil des Kölner Landgerichts.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die damals 55- und 40-jährigen Angeklagten im Oktober 2023 die Therapeutin in ihrer Praxis überfallen, mit Chloroform ruhiggestellt und dann in einer Kiste in ihre eigene Wohnung gebracht. Dort versuchten sie, sich Geld vom Konto der Frau zu überweisen.
Da dies misslang, musste sie sich schriftlich zur Zahlung von anderthalb Millionen Euro verpflichten. Motiv soll eine vermeintlich fehlerhafte Behandlung gewesen sein. Geld floss letztendlich nicht.
Im September 2024 verurteilte das Landgericht Köln die Entführer wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von elf Jahren beziehungsweise acht Jahren und sechs Monaten.