„Diddy“ zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

von Redaktion

New York – Der US-Rapper Sean „Diddy“ Combs ist wegen Sexualstraftaten zu vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Richter Arun Subramanian legte das Strafmaß am Freitag in New York auf insgesamt 50 Monate fest. Zudem wurde Combs zu einer Geldbuße von 500 000 Dollar (rund 426 000 Euro) verurteilt. Die Verteidigung kündigte an, Berufung einzulegen. Die Geschworenen hatten Combs wegen Zuführung von Frauen zur Prostitution schuldig gesprochen. Im Hauptanklagepunkt, der Bildung einer kriminellen Vereinigung, wurde er hingegen freigesprochen.

Der Richter blieb mit dem Strafmaß von gut vier Jahren deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach mehr als elf Jahren Gefängnis für den 55-Jährigen zurück. Combs‘ Verteidigung hatte dagegen eine deutlich geringere Haftstrafe von höchstens 14 Monaten beantragt und kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Anklage hatte dem Rapper vorgeworfen, Frauen mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sex-Partys gezwungen zu haben.

Der Rapper bat den Richter zum Abschluss des vor fünf Monaten eröffneten Prozesses um ein mildes Urteil. Combs sagte kurz vor der Strafmaßverkündung, es tue ihm „wirklich leid“, und er bitte den Richter um „Gnade“. Staatsanwältin Christy Slavik betonte dagegen, Combs habe keine Verantwortung für seine Taten übernommen. „Er scheint zu denken, dass das Gesetz für ihn nicht gilt“, kritisierte sie.

Combs‘ Anwältin Nicole Westmoreland rief das Gericht ebenfalls zur Milde auf. Combs sei „nur ein Mensch, er hat Fehler gemacht“, sagte sie vor der Urteilsverkündung mit tränenerstickter Stimme. Es helfe niemandem, ihn jahrelang ins Gefängnis zu stecken.

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