Gericht weist Berufung von Epstein-Komplizin Maxwell ab

von Redaktion

Washington – Das Oberste Gericht der USA hat die Berufung der Komplizin des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, gegen ihre Haftstrafe abgewiesen. Der Supreme Court in Washington lehnte es am Montag ab, sich mit dem Berufungsantrag zu befassen. Seine Gründe für diese Entscheidung nannte das Gericht nicht.

Maxwells Anwalt David Markus reagierte „schwer enttäuscht“, kündigte aber weitere Schritte gegen das Hafturteil an. „Dieser Kampf ist noch nicht vorbei“, erklärte Markus. „Wir werden weiter alle verfügbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um für Gerechtigkeit zu sorgen.“

Maxwells Anwälte hatten argumentiert, die ehemalige Lebensgefährtin Epsteins sei durch eine Vereinbarung von 2007 vor einer Strafverfolgung geschützt. Sie ist der einzige Mensch aus Epsteins Umfeld, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Sexualstraftäter verurteilt worden war. Die 63-Jährige erhielt 2022 wegen Sexhandels mit Minderjährigen eine 20-jährige Haftstrafe.

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