Braunschweig – Eine Schöffin darf aus Neutralitätsgründen in einer Gerichtsverhandlung kein Kopftuch tragen. Das betonte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Braunschweig in einem gestern veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss. Laut niedersächsischem Justizgesetz sei es Richtern während ei
Dieser Artikel (ID: 2380073) ist am 22.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).