Kassel – Der verurteilte Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler bleibt in Haft. Wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel mitteilte, hat der heute 50-Jährige sein Einverständnis zur Prüfung seiner Entlassung durch das Landgericht Kassel zurückgezogen.
Durch Schreiben seines Verteidigers vom 7. Oktober habe er in Bezug auf seine ursprünglich erklärte Einwilligung in eine vorzeitige Entlassung erklären lassen, dass kein Einverständnis mehr mit der weiteren Durchführung des Verfahrens bestehe, erläuterte der Sprecher des Landgerichts. Mit Entscheidung vom 3. November habe das Gericht beschlossen, dass die bedingte Entlassung nicht in Betracht kommt, weil der Verurteilte nicht zustimmt.
Der verurteilte Mörder hat sich inzwischen einen neuen Namen gegeben, zuvor hieß er Magnus Gäfgen.