Der Syrer Mohamed (re.) überlebte das Schiffsunglück. Das Foto zeigt den Moment, als ihn seine Bruder Fardi am Hafen von Kalamata wiederfand. © KOLESIDIS/epa
Athen – Weitere vier hochrangige Beamte der griechischen Küstenwache sind in Piräus wegen einer der größten Tragödien im Mittelmeer, dem Schiffbruch am 14. Juni 2023, bei dem mutmaßlich rund 600 Flüchtlinge vor der südwestgriechischen Küstenstadt Pylos ertranken, angeklagt worden. Damit ist die Zahl der Angeklagten auf 21 gestiegen.
Griechischen Medienberichten zufolge sei unter den jetzt frisch Angeklagten auch der amtierende Chef der griechischen Küstenwache. Er und weitere drei Mitglieder der griechischen Küstenwache zählten ursprünglich nicht zu den 17 Mitgliedern, gegen die die zuständige Staatsanwältin am Seegericht in Piräus nach Abschluss ihrer Vorermittlungen im Mai dieses Jahres ein Strafverfahren eröffnet hatte. Gegen die Einstellung der Vorermittlungen gegen diese vier Offiziere legten Anwälte, die die Opfer vertreten, Berufung ein – mit Erfolg.
Die Strafverfolgung gegen die weiteren vier Mitglieder betreffen die wiederholte Gefährdung durch Unterlassung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Rettung und Hilfeleistung für hilflose Personen, die zum Tod der Opfer führte, ferner die fortgesetzte Gefährdung anderer Personen durch Unterlassung der gesetzlichen Pflicht zur Rettung und Hilfeleistung für hilflose Personen sowie die fahrlässige Tötung durch fortgesetzte Unterlassung.
Am 16. Mai dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft des Seegerichtshofs von Piräus nach Abschluss der Vorermittlungen die Strafverfolgung gegen 17 Mitglieder der Küstenwache eingeleitet, und zwar konkret gegen den ehemaligen Chef der Küstenwache, den Kapitän und die Besatzung des Schiffes „LS 920“ der griechischen Küstenwache sowie den Leiter der griechischen Einsatzzentrale für die Suche und Seenotrettung (EKSED) und zwei diensthabende Offiziere – ein Durchbruch in der rechtlichen Aufarbeitung des katastrophalen Schiffbruchs vor Pylos. Der Fall wurde an den zuständigen Ermittlungsrichter verwiesen.
Vorgeworfen werden dem Kapitän die Verursachung eines Schiffbruchs sowie der gefährliche Eingriff in den Schiffsverkehr, die eine Gefahr für das menschliche Leben darstellten und den Tod einer großen Anzahl von Menschen zur Folge hatten, sowie unterlassene Hilfeleistung. Die Besatzung der „LS 920“ wird wegen einfacher Mittäterschaft angeklagt. Der Ex-Chef der Küstenwache, der EKSED-Leiter und die zwei diensthabenden Offiziere haben sich dafür zu verantworten, andere Personen einer lebensgefährlichen Situation ausgesetzt zu haben.
Dass nach Abschluss der Vorermittlungen ein Strafverfahren eröffnet wird, heißt noch nicht, dass es sofort zum Prozess kommt. Zuerst hat die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der im Fall Pylos nun einsetzenden Hauptuntersuchung zu entscheiden, ob die nunmehr 21 Mitglieder der griechischen Küstenwache vor Gericht zu stellen sind oder nicht.
Am 10. Juni 2023 war der heillos überfüllte Fischkutter „Adriana“ mit wohl bis zu rund 750 Menschen an Bord vom ostlibyschen Tobruk in See gestochen. Das Ziel: Italien. Das Boot kenterte am 14. Juni, mitten in der Nacht, auf offener See, 47 Seemeilen vor Pylos. Gerettet wurden nur 104 Menschen, die vom Außendeck ins Meer springen konnten. Für das Gros der Passagiere kam jede Hilfe zu spät, 82 Leichen wurden geborgen.
Laut der Anklageschrift drohen den Männern langjährige Haftstrafen wegen Kapitalverbrechen. Dass ausgerechnet die griechische Küstenwache beim Thema Flüchtlinge derart von der hiesigen Justiz unter Druck gesetzt wird, ist ein hierzulande einmaliger Vorgang und zugleich ein Meilenstein in der rechtlichen Aufarbeitung einer unfassbaren Tragödie. „Das ist ein bedeutender Schritt zur Rechtfertigung der Opfer und Gerechtigkeit“, erklären die Anwälte der Überlebenden und Familien der Opfer.BATZ