Korbach – Ein 22-Jähriger stirbt wenige Wochen, nachdem er sich in einem provisorischen und nicht angemeldeten Tattoostudio tätowieren lässt. Das Amtsgericht Korbach hat den Tätowierer nun vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Dem 40-Jährigen war vorgeworfen worden, im März 2022 in seiner Wohnung im Landkreis Waldeck-Frankenberg unter desolaten hygienischen Bedingungen den Unterarm des später Verstorbenen tätowiert zu haben. So soll er laut Staatsanwaltschaft unter anderem Einmalhandschuhe mindestens einmal während des Tätowierens abgelegt und später wiederverwendet haben. Der 22-jährige Bekannte des Angeklagten hatte nur wenige Tage später eine Bakterieninfektion entwickelt. In der Folge war es zu einem septischen Multiorganversagen gekommen, das drei Wochen später zum Tod des jungen Mannes führte.