220 000 Euro für den Entführer?

von Redaktion

Hauptverdächtiger belastet Christina Block mit Aussage bei der Staatsanwaltschaft

Christina Block hat bisher bestritten, die Entführung ihrer Kinder bei B. in Auftrag gegeben zu haben. © Brandt/dpa

Hamburg – Im Prozess gegen die Unternehmerin Christina Block wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer beiden Kinder hat der Chef einer israelischen Sicherheitsfirma, David B., die Angeklagte schwer belastet – und erstmals preisgegeben, wie viel Geld für die Entführung der Kinder geflossen sein soll. Wie der „Spiegel“ berichtet, schilderte B., Block habe sich am 28. Dezember 2023 im Hamburger Hotel Grand Elysée mit ihm und weiteren Beteiligten getroffen – drei Tage vor der Entführung. Dort habe sie der Gruppe gedankt und versichert, die Aktion sei legal.

In der Silvesternacht 2023/24 wurden die Kinder in Dänemark von Maskierten in ein Auto gezogen und nach Deutschland gebracht. Block bestreitet, den Auftrag gegeben zu haben. Sie habe lediglich IT-Sicherheitsleistungen gewollt und erst nach der Aktion davon erfahren. B. widersprach: Block habe ihn rund ein Jahr zuvor damit darum gebeten, Informationen über ihren Ex-Mann und Vater der Kinder, Stephan Hensel, zu sammeln. Während dieser Zeit habe er unter falschem Namen im Grand Elysée gewohnt.

Laut „Bild“ sollen B. und sein Team insgesamt rund 220 000 Euro erhalten haben, überwiegend über Blocks damaligen Anwalt Dr. Andreas C. Weitere 20 000 Euro habe Block persönlich gezahlt. Im Rahmen der „Operation Golden Eyes“ habe sein Team Hensels Umfeld überwacht, unter anderem mit Kameras, GPS-Daten und Drohnen. Als Beleg legte B. Screenshots einer Signal-Gruppe namens „BKH – Bring Kids Home“ vor. B. stellte sich nun nach fast zweijähriger Fahndung Anfang November 2025 den deutschen Behörden. Seine Verteidigung hatte zuvor Kontakt zu Staatsanwaltschaft aufgenommen, und sicheres Geleit beantragt. In Hamburg sagte B. in Anwesenheit zweier Anwälte aus und übergab dabei anscheinend einen Schlüssel zu Räumen, in denen das Entführer-Team im Umfeld von Dr. C.s Kanzlei in Hamburg untergebracht war.

Gegen den mitangeklagten Anwalt richten sich weitere Vorwürfe: B. bezeichnete ihn in seiner Aussage als den Organisator der Operation. Die Verteidigung äußerte sich nicht und verwies auf das laufende Verfahren. Blocks Anwalt betonte gegenüber dem „Spiegel“, für seine Mandantin gelte weiter die Unschuldsvermutung.

Der Fall ist Teil eines langjährigen Sorgerechtsstreits zwischen Christina Block und Hensel, der in den letzten Monaten in einem öffentlich ausgetragenen Rosenkrieg gipfelte. Bei einer Verurteilung droht Block im schlimmsten Fall eine mehrjährige Haftstrafe.

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