Nicht mit Kopftuch
Einstellung von Richterin abgelehnt
Darmstadt – Will eine Richterin oder Staatsanwältin in Hessen in mündlichen Verhandlungen ein Kopftuch tragen, darf das Justizministerium ihre Einstellung aus diesem Grund ablehnen. Dies sei mit der Religionsfreiheit der Klägerin vereinbar, teilte das Verwaltungsgericht Darmstadt am Montagabend mit.