Washington – In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat ein Gericht die Freigabe von Akten über dessen Komplizin Ghislaine Maxwell ermöglicht. Der New Yorker Bundesrichter Paul Engelmayer ordnete am Dienstag an, die Protokolle eines großen Geschworenengerichts (Grand Jury) zu Maxwell zu veröffentlichen.
Der Richter begründete dies mit dem Epstein-Akten-Transparenzgesetz (Efta), das der US-Kongress im November beschlossen hatte und das mit der Unterschrift von US-Präsident Donald Trump in Kraft trat.
Es sieht vor, dass das US-Justizministerium bis zum 19. Dezember „alle nicht als geheim eingestuften Aufzeichnungen, Dokumente, Mitteilungen und Ermittlungsmaterialien“ im Fall Epstein veröffentlichen soll. Ausgenommen sind Akten zu laufenden Ermittlungen oder solche, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen.