BGH prüft Klage gegen Makler

von Redaktion

Mietinteressentin bekam nur mit deutschem Nachnamen Termin

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob eine Mietinteressentin von einem Makler Entschädigung fordern kann, weil sie bei der Wohnungssuche wegen ihrer Herkunft diskriminiert wurde. Das Gericht verhandelte in Karlsruhe über die Klage von Humaira Waseem, die auf Besichtigungsanfragen unter ihrem pakistanischen Namen von dem Makler zunächst nur Absagen bekommen hatte. Als sie es dann mit deutschen Nachnamen probierte, klappte es.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob ein Makler für einen solchen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz haften muss. Die Anwältin der Klägerin, Ines Bodenstein, betonte vor Gericht, es entstünde eine große Schutzlücke, wenn diskriminierendes Verhalten der Makler folgenlos bliebe.

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