Ruby O. Fee und Matthias Schweighöfer. © Matzka/dpa
Schauspieler Hannes Jaenicke. © Charisius/dpa
Knapp ein Jahr nach den zerstörerischen Bränden rund um Los Angeles will der Schauspieler Hannes Jaenicke sein Haus wieder aufbauen. „Ich fände es falsch zu sagen: ,Oh Gott, das Haus ist abgefackelt, wir streichen die Segel.‘ Das ist nicht mein Ding“, sagte Jaenicke der Zeitschrift „Der Spiegel“. Zwei schwere Großbrände, das Palisades-Feuer am Westrand von Los Angeles und das Eaton-Feuer nahe Pasadena und Altadena, hatten zu Beginn des vorigen Jahres mehr als 16 000 Gebäude zerstört und 31 Menschenleben gefordert. Der 65-Jährige sagte, dass der Boden dort nun extrem verseucht sei, weil etwa Batterien, Farben und Haushaltsgeräte verbrannt seien. Ob er selber wieder in dem Haus leben will, ist derzeit unklar. Der Schauspieler, der auch einen amerikanischen Pass besitzt, lebte bis zum Feuer viele Jahre in Los Angeles. Zum Umgang mit den verbrannten Erinnerungen und Wertgegenständen in seinem Haus sagte er: „Was den Verlust angeht, habe ich gelernt, loszulassen.“
Jetzt sind sie Mann und Frau! Schauspieler Matthias Schweighöfer (44) und seine Freundin Ruby O. Fee (29) haben heimlich in Brasilien geheiratet. Beide veröffentlichten am Montag zeitgleich ein lustiges Hochzeitsfoto auf Instagram, auf dem sie sich gegenseitig an den Po fassen, mit ihren Eheringen an der Hand. Dazu schrieben sie: „We did it“ (dt. wir haben es getan). Anfang 2019 machten Schweighöfer und Ruby O. Fee, die mit ihrer Familie einige Jahre in Brasilien lebte, ihre Beziehung öffentlich, in den letzten Jahren wurde immer wieder über eine Verlobung oder eine heimliche Hochzeit spekuliert.
Nach Hitlergruß-Vorwürfen hat die Schlagersängerin Melanie Müller (37) auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.