Ein Abkommen zum Schutz der Weltmeere

von Redaktion

Das Meeresschutzabkommen tritt in Kraft. © Jonas/dpa

Berlin – Erstmals gibt es ein UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee – am Samstag tritt es in Kraft. Es sei ein „historischer Tag“ für die Weltmeere, sagt Fabienne McLellan, Geschäftsführerin der Meeresschutzorganisation OceanCare. „Dieses Abkommen ist eine Rettungsleine hin zur Erhaltung der Hochsee und zur wirksamen Bewältigung und Eindämmung grenzüberschreitender Bedrohungen, damit diese riesigen Gewässer als Lebensraum für Meeresbewohner bewahrt werden.“

Die Hohe See umfasst etwa 40 Prozent der Erdoberfläche, hat also ein gewaltiges Ausmaß, wie Christian Wild von der Universität Bremen erklärt. Mit der Vereinbarung werde erstmals ein völkerrechtlicher Rahmen für den Meeresschutz der Hohen See geschaffen. „Bisher gab es nur einen rechtlichen Rahmen für die Küstengewässer.“

Das Abkommen mit dem offiziellen Namen „Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction“ (BBNJ-Agreement) ergänzt das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS). Es gilt für die Regionen der Meere, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis 12 Seemeilen und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis 200 Seemeilen liegen – das umfasst zwei Drittel der Meerfläche.

Es gehe darum, Meereslebewesen zu schützen und nachhaltig zu nutzen, Vorteile mariner genetischer Ressourcen zu teilen und Wissen und Wissenschaft über die Weltmeere zu stärken, erklärt Ina Tessnow-von Wysocki von der University of Wollongong in Australien. Es handle sich um ein äußerst fortschrittliches Abkommen, das Umweltschutz und -nutzung vereine und indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften eine große Rolle zuschreibe.

Der Vorteil für die Menschheit werde in den Vordergrund gerückt – künftige Generationen eingeschlossen. „Das wird in Zukunft interessante Fragen aufwerfen, wenn es um Nutzung von Meeresressourcen geht – vielleicht ist es in manchen Fällen nachhaltiger und zum größeren planetaren Vorteil, wenn diese nicht genutzt werden, sondern im Ozean bleiben.“

„Die Wirkung des Vertrages wird sich sicherlich an der Ausweisung von Schutzgebieten bemerkbar machen“, erklärt Alice Vadrot von der Universität Wien. Dort werde es sicherlich zu vermindertem oder keinem Fischfang und „wahrscheinlich je nach Fall“ auch zu veränderten Schifffahrtsrouten kommen.

Vorgesehen sind zudem Umweltverträglichkeitsprüfungen vor der Genehmigung von Eingriffen und Aktivitäten. Die Prüfungen richteten sich nach dem potenziellen Schaden in internationalen Gewässern, erklärt die Professorin für Internationale Beziehungen und Umwelt. Das bedeute, dass sie auch bei Aktivitäten in nationalen Gewässern eingefordert werden können.

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