Modezar Karl Lagerfeld liebte seine Katze Choupette abgöttisch. Damit sie versorgt ist, sollte seine Haushälterin, die sich um sie kümmert, Millionen erben. © Lagerfeld/Facebook
Paris – Sieben Jahre nach dem Tod von Karl Lagerfeld geht das Gerangel um sein Erbe weiter. Der Modeschöpfer, der am 19. Februar 2019 im Alter von 85 Jahren starb, hinterließ Vermögenswerte in Millionenhöhe, deren juristische Aufarbeitung bis heute nicht abgeschlossen ist. Immobilien, Kunstwerke, Bankguthaben und Beteiligungen machen den Nachlass ebenso komplex wie seine internationale Struktur und die Frage, welches Erbrecht welches Landes gilt.
Unlängst kam neue Bewegung in das Verfahren: Im Auftrag des monegassischen Testamentsvollstreckers Christian Boisson wurden die noch lebenden Nichten und Neffen Lagerfelds schriftlich kontaktiert. In dem Schreiben heißt es, die Auslegung des Testaments werde angefochten, weshalb die Erbrechte derzeit als ungewiss gelten. Es sei möglich, dass den gesetzlichen Erben ein Teil des Vermögens zugesprochen werde. Zu den Gründen der Anfechtung äußerten sich die Beteiligten bislang nicht öffentlich. Unklar ist bis heute auch, wer das Testament angefochten hat.
Karl Lagerfeld war unverheiratet und kinderlos. In seinem Testament hatte er eigentlich Verwandte bewusst ausgeschlossen und stattdessen sieben enge Vertraute als Begünstigte eingesetzt. Dazu zählt unter anderem Françoise Caçote, die frühere Haushälterin des Designers und Betreuerin seiner berühmten Katze Choupette. Das Tier selbst kann rechtlich nicht erben, wurde jedoch über entsprechende Regelungen abgesichert.Ursprünglich war Lagerfelds langjähriger Anwalt Lucien Frydlender als Testamentsvollstrecker vorgesehen. Nachdem dieser aus gesundheitlichen Gründen über Monate nicht erreichbar war, wurde das Mandat neu vergeben. Ein Gericht bestellte schließlich Christian Boisson zum Nachlassverwalter. Seitdem versucht dieser, die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine endgültige Verteilung zu schaffen.
Doch die Probleme reichen weit über Personalfragen hinaus. Nach jüngsten Medienberichten sind mindestens 13,4 Millionen Euro aus dem Lagerfeld-Vermögen bislang nicht auffindbar. Die Summen sollen sich in komplexen Firmenkonstruktionen und Offshore-Gesellschaften befinden. Selbst erfahrene Notare und Finanzexperten stehen offenbar vor erheblichen Schwierigkeiten, das Geflecht aus Konten, Beteiligungen und internationalen Firmen vollständig nachzuvollziehen.
Hinzu kamen über Jahre laufende steuerliche Auseinandersetzungen mit französischen Behörden, die das Verfahren zusätzlich verzögerten. Erst nach deren Klärung konnte die eigentliche Erbauseinandersetzung fortgeführt werden. Wer am Ende erbt – und ob Karls Katze vielleicht doch nichts bekommt oder das Erbe am Ende gar nicht mehr erlebt – bleibt also offen.CJM