Das Schicksal des Tiers beschäftigt die Justiz. © dpa
Stuttgart – Es ist ein Tauziehen um das Leben des Wolfs aus dem Nordschwarzwald: Während das Umweltministerium die erste Hürde im Rechtsstreit um den umstrittenen Abschuss des Tieres genommen hat und die Jäger jederzeit losschicken könnte, wollen die Naturschützer nicht aufgeben und ziehen erneut vor Gericht.
Nun scheint es im Streit um das Schicksal des Tieres eine Art Feuerpause zu geben. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das Ministerium um Geduld bis Mitte des Monats gebeten. Der Grund: Beim VGH als nächsthöhere Instanz sind zwei Beschwerden gegen die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart zum „Hornisgrinde-Wolf“ eingegangen. Zwar seien die Beschwerden noch nicht begründet, sagte eine VGH-Sprecherin. Das Ministerium sei aber gebeten worden, bis zum 16. Februar mit dem Abschuss zu warten. Eine Reaktion des Hauses stand am Freitag noch aus.