Diese Villa im Bezirk Neukölln gehörte einem bekannten arabischstämmigen Clan. © Kalaene/dpa
Berlin – Im Kampf gegen Organisierte Kriminalität richten Politik und Ermittler ihren Blick seit einigen Jahren verstärkt auf das Vermögen der Kriminellen. Mit einer spektakulären Aktion hatte die Berliner Staatsanwaltschaft insgesamt 77 Objekte im Millionenwert sichergestellt. Doch das ist inzwischen fast acht Jahre her – und kaum ein Objekt ist geräumt. Warum?
Der Kauf von Immobilien ist ein klassisches Instrument der Organisierten Kriminalität (OK), um zu verschleiern, dass Geld aus Straftaten stammt – und um dieses dann legal in Umlauf zu bringen. In Berlin hatte die Staatsanwaltschaft im Juli 2018 in einer spektakulären Aktion insgesamt 77 Objekte im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro sichergestellt. Die Ermittler gehen davon aus, dass diese Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben wurden.
Zu den Immobilien gehört etwa die Villa eines bekannten arabischen Clans in Berlin-Neukölln. Sie wurde im März 2024 in Begleitung eines Polizei-Großaufgebots geräumt – nach fast sechs Jahren voller Prozesse. Der Begriff Clan-Kriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.
Die Betroffenen wehren sich gegen den Verlust der Immobilien und schöpfen dabei in der Regel alle Rechtsmittel aus. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vor wenigen Tagen ist ein Rückschlag: Die Richter beschlossen, dass sich die Vorinstanz erneut mit der Sicherstellung von 58 der 77 Immobilien befassen muss – diesmal in mündlicher Verhandlung. Damit steht in den Sternen, wann es zu einer Entscheidung über die Grundstücke kommt.
Auch strafrechtliche Verfahren zu beschlagnahmten Immobilien gestalten sich zäh: So läuft seit Anfang Oktober 2025 am Landgericht Berlin der Prozess gegen eine 35-Jährige als Erwerberin und ihren zwölf Jahre alten Sohn. Er soll wenige Monate alt gewesen sein, als die Mutter 2013 auf seinen Namen ein Objekt erworben haben soll – aus Sicht der Staatsanwaltschaft finanziert mit Geld aus rechtswidrigen Taten. Die 35-Jährige gilt als eine Strohfrau.
In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es seit Jahren ein juristisches Tauziehen um die Villa eines berüchtigten Clans in Leverkusen. Im Dezember hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass die Behörden die Immobilie einziehen und verwerten dürfen.
Damit blieb die Revision gegen ein Strafurteil des Düsseldorfer Landgerichts erfolglos. Das Gericht hatte die Einziehung der Immobilie angeordnet. Das Clan-Oberhaupt war zu sechs Jahren Haft wegen Geiselnahme und Sozialbetrugs verurteilt worden, sein Sohn wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe.
„Die Einziehung beziehungsweise Abschöpfung von Vermögenswerten ist eines der komplexesten Felder in der Bekämpfung des Phänomens Clan-Kriminalität“, sagt Mahmoud Jaraba vom Forschungszentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE) in Erlangen. „Immobilien sind attraktiv, weil sie gleichzeitig Wertspeicher, Statussymbol und ein Mittel zur Verschleierung sind“, sagt der Politikwissenschaftler und ethnografische Forscher.MARION VAN DER KRAATS