Wolf darf vorerst am Leben bleiben

von Redaktion

Es ist wie ein Tauziehen: Nun darf der Wolf im Nordschwarzwald doch bis auf weiteres nicht geschossen werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dem Tier auf der Hornisgrinde auf Antrag von Naturschützern eine Verschnaufpause verschafft. Er setzte eine Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums erneut außer Kraft. Der Aufschub gilt bis zu einer weiteren Entscheidung des Gerichts – längstens jedoch bis zum 16. Februar. Jäger hätten den Wolf nach dem Willen des Umweltministeriums eigentlich erschießen sollen, weil sich das Tier zu häufig Menschen genähert hatte. FOTO: FVA BW – WILDTIERMONITORING

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