Tote Robben: Strafbefehle gegen Fischer

von Redaktion

Experten untersuchen eine Kegelrobbe. © dpa

Stralsund – Nach dem Tod zahlreicher Kegelrobben binnen kurzer Zeit vor Rügen im Herbst 2024 sind jetzt Strafbefehle gegen zwei Fischer erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Stralsund macht die 43 und 66 Jahre alten Männer von der Insel für den Tod von mindestens fünf der geschützten Tiere verantwortlich.

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erließ die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Männer Geldstrafen in Höhe von jeweils drei Monatsgehältern. Wenn die beiden ihren Strafbefehlen nicht binnen zwei Wochen widersprechen, wird die Entscheidung jeweils rechtskräftig. Gehen sie dagegen vor, komme es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist im Herbst 2024 Folgendes passiert: Die selbstständigen Fischer betrieben in der Nähe des Thiessower Hakens eine Schwimmreuse. Obwohl die Männer durch ihre regelmäßigen Kontrollen des Fischfanggeräts erkannten, dass besonders geschützte Kegelrobben auf der Suche nach Nahrung in die Reuse schwammen und dort erstickten, unterließen sie geeignete Schutzmaßnahmen. Dadurch sollen mindestens fünf Kegelrobben ertrunken sein.

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