Mannheim – Im Ringen um das Schicksal eines zutraulichen Wolfs im Nordschwarzwald hat ein weiteres Gericht den Abschuss des Tieres genehmigt. Nach dem Verwaltungsgericht wies auch der Verwaltungsgerichtshof als nächsthöhere Instanz eine Klage von Tierschützern gegen eine Genehmigung des Umweltministeriums ab. Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März getötet werden.