Bye-bye, Beipackzettel?

von Redaktion

Hinweise sollen in der EU künftig auchdigital verfügbar sein

Beipackzettel sind oft unhandlich und für ältere auch oft schlecht zu lesen. © Matzel/ IMAGO

München/Straßburg – Man kennt das: Medikamentenpackungen macht man grundsätzlich auf der falschen Seite auf. Dort, wo der Beipackzettel den Griff auf das Medikament versperrt. Und bevor man was gegen die Erkältung nehmen kann, kämpft man sich durch einen Wust aus Papier. Damit könnte bald Schluss sein. Beipackzettel für Medikamente sollen in der EU künftig auch digital verfügbar sein. Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder einigten sich unlängst darauf, dass Hersteller die Hinweise zur Anwendung und zu Nebenwirkungen in Zukunft etwa über einen QR-Code auf der Packung hinterlegen müssen. Den Beipackzettel auf Papier soll es erst einmal weiter geben.

Die digitalen Informationen seien gerade für ältere Menschen sogar von Vorteil, betonte der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese. „Den Beipackzettel aus Papier können viele wegen der kleinen Schrift gar nicht lesen“, erklärte er nach Abschluss der Verhandlungen. „Wenn man einen elektronischen Beipackzettel hat, kann man sich die Schrift vergrößern und sich sogar den Beipackzettel vorlesen lassen.“

Heißt das, dass es künftig überhaupt keine Beipackzettel mehr geben wird? Das kann man noch nicht sagen: Die EU überlässt es ihren Mitgliedstaaten, ob sie in Zukunft nur noch einen digitalen Beipackzettel vorschreiben wollen. In Deutschland gibt es derzeit aber ohnehin keine Pläne, die Pflicht für einen Papierzettel abzuschaffen.

Die Vorteile der digitalen Variante: Man kann die Information jederzeit über Smartphone oder Tablet abrufen, leichter lesen (größere Schrift, Barrierefreiheit) und nach Begriffen durchsuchen. Außerdem können digital gepflegte Informationen nach behördlich genehmigten Änderungen schneller aktualisiert werden als gedruckte Beipackzettel. Apothekerverbände und Patientenvertreter betonen, dass gedruckte Beipackzettel nicht einfach verschwinden dürfen, weil manche Menschen – etwa ältere oder technisch weniger versierte – möglicherweise keinen digitalen Zugang haben.

Das sagt auch Verena Bentele, Präsidentin VdK Deutschland und Landesvorsitzende VdK Bayern: „Wir befürworten einen zusätzlichen digitalen und barrierefreien Beipackzettel, der beispielsweise für Menschen mit Sehbehinderung hilfreich sein kann, die ein Vorleseprogramm nutzen. Einen Umstieg auf einen ausschließlich digitalen Beipackzettel lehnen wir vom VdK aber ab, weil er viele Menschen ausschließt, die z.B. aus finanziellen Gründen keinen ausreichenden digitalen Zugang haben. Alle Patientinnen und Patienten müssen einen rechtlichen Anspruch auf einen gedruckten und einen digitalen Beipackzettel haben.“ Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer sieht die Sache so: „Die Digitalisierung der Gebrauchsinformationen ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen. Eine elektronische Packungsbeilage ist kein Ersatz für einen gedruckten Beipackzettel – kann aber eine sinnvolle Ergänzung sein.“C. MUSCHIOL, M. ABERLE

Artikel 3 von 10