MENSCHEN

von Redaktion

Prinzessin Mette-Marit und Sohn Marius. © Åserud/AFP

Katy Perry: Markenkrieg mit Katie Perry. © Puskar/dpa

US-Popstar Katy Perry hat in Australien einen jahrelangen Rechtsstreit um Markenrechte verloren: Die australische Designerin Katie Perry darf unter ihrem Namen weiter Mode verkaufen, wie das höchste Gericht Australiens am Mittwoch in einem Berufungsverfahren entschied. Die Australierin hatte ihre deutlich bekanntere Namensvetterin aus den USA wegen einer Verletzung ihrer Markenrechte verklagt: Sie hatte die Marke „Katie Perry“ nach eigenen Angaben schon für ihre Modefirma eintragen lassen, bevor die US-Sängerin zum Weltstar wurde. Die US-Sängerin beantragte daraufhin, die Markenrechte der australischen Designerin zu löschen: Katy Perry hatte nach eigenen Angaben schon erste Hits, als Katie Perry um 2008 herum mit dem Verkauf ihrer Mode begann. In erster Instanz hatte ein australisches Gericht 2024 der Sängerin Recht gegeben und eine Löschung der Markenrechte der Modefirma angeordnet. Im Berufungsverfahren gab der australische High Court nun aber der Designerin Recht; seiner Einschätzung nach besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen Katy und Katie Perry.

Nach den Schüssen auf das Haus von Popstar Rihanna in Los Angeles ist die Verdächtige offiziell des versuchten Mordes beschuldigt worden. Wie die Staatsanwaltschaft der US-Westküstenmetropole am Dienstag (Ortszeit) mitteilte, werden der 35-jährigen Frau außerdem tätliche Angriffe mit einer halbautomatischen Schusswaffe, der Beschuss eines bewohnten Gebäudes und der Beschuss eines Fahrzeugs mit Insassen zur Last gelegt.

Der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin bleibt während des Prozesses gegen ihn in Untersuchungshaft. Marius Borg Hoibys Antrag auf Freilassung wurde abgelehnt, wie das zuständige Gericht in Oslo mitteilte. „Das Gericht verweist auf die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr“, hieß es. Diese Gefahr sei nicht mehr gegeben, hatte die Anwältin des norwegischen „Bonusprinzen“ zuvor argumentiert. Mitten in dem Vergewaltigungs-Prozess hatte Hoiby zuvor die Freilassung beantragt. Der 29-Jährige war kurz vor dem Start der Verhandlung Anfang Februar erneut festgenommen worden, weil er gegen das Kontaktverbot in Bezug auf eine Ex-Freundin verstoßen hat.

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