Parkgebühren an Nordseestränden zulässig

von Redaktion

Oldenburg – In der niedersächsischen Gemeinde Wangerland an der Nordsee ist ein Anwohner mit einer Klage gegen neu eingeführte Entgelte für strandnahe Parkplätze gescheitert. Es handle sich nicht um eine neue großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs, befand das Verwaltungsgericht Oldenburg in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Die Parkentgelte waren eingeführt worden, nachdem der Gemeinde das Verlangen eines Strandeintritts gerichtlich untersagt worden war. Der Kläger, der nach eigenen Angaben die Strände zum Spaziergang, Baden oder Wattwandern aufsucht, sah in der Einführung der Parkentgelte de facto neue Strandgebühren. Laut Verwaltungsgericht schränken die Parkgebühren den freien Zugang aber nicht ein. Die Strände könnten auch mit Bussen, dem Fahrrad oder auf andere Weise aufgesucht werden.

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