Detlev Fischer mit einer Robe aus dem Jahr 1971. © Deck/dpa
Karlsruhe – Wenn an den obersten Gerichtshöfen in Deutschland ein Urteil fällt, wird es von Richterinnen und Richtern in dunkelroter Robe verlesen. Daran hat sich seit vielen Jahrzehnten nichts geändert. Doch immer weniger Ausstatter bieten die Roben an. Auch am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird es daher für neue Richterinnen und Richter immer schwieriger, die traditionsreiche Amtstracht im richtigen Farbton zu finden.
„Wie neu ernannte Kolleginnen und Kollegen berichtet haben, ist es in letzter Zeit zu einer kleinen Herausforderung geworden, dasselbe Karmesinrot zu finden wie bei den Roben der dienstälteren Kolleginnen und Kollegen“, erklärt Gerichtssprecher Bernd Odörfer. Das liege wohl auch daran, dass es heute weniger Anbieter gebe als früher, und die verbleibenden Anbieter Lieferanten finden müssten, die Wollstoff und Samt in diesem Rot-Ton führen. So komme es bei den neuen Roben teils zu Abweichungen im Farbton im Vergleich zu älteren.
Die karmesinrote Richterrobe wird traditionell an allen fünf Bundesgerichten getragen – also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Die Richterinnen und Richter müssen sich die Roben selbst kaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen seine eigene Amtstracht, die sich unter anderem durch einen helleren, scharlachroten Farbton auszeichnet und von Richter zu Richter weitergegeben wird.
Einer der wenigen übrig gebliebenen Anbieter der Bundesrichterroben ist die Manufaktur Bavaria im niederbayerischen Landshut. Die Robe zeichne sich in erster Linie durch ihren tiefen, warmen Rot-Ton aus, erklärt Geschäftsführerin Yeşim Küçükay. Das sogenannte Karmesinrot genau zu treffen, sei daher auch eine der größten Herausforderungen bei der Herstellung.
Die Manufaktur stelle im Jahr weniger als eine Handvoll Bundesrichterroben her. Preislich fangen sie bei rund 1000 Euro pro maßgeschneiderter Robe an. „Ein BGH-Richter wird auf Lebenszeit ernannt. Das heißt, die Nachfrage ist von Natur aus gering“, sagt Küçükay. Umso größer sei die Bedeutung dieser Amtstracht. „Es ist nicht einfach nur ein Kleidungsstück. Da stecken Jahre voller Erfahrung, Entscheidungen, Aktenstaub und Verantwortung drin.“
Dass die höchsten Richterinnen und Richter Rot tragen, hat in Deutschland lange Tradition. Schon im Jahr 1880 wurde durch kaiserlichen Erlass erstmals eine „karmesinrote“ Amtstracht bestehend aus Robe und Barett eingeführt, erklärt Detlev Fischer, ehemaliger BGH-Richter und heutiger Leiter des Rechtshistorischen Museums im Bibliotheksgebäude des Gerichts. Vorher hätten die Richter bei Verhandlungen und Verkündungen einen Frack getragen.