Todespfleger bleibt mindestens 28 Jahre in Haft

von Redaktion

Oldenburg – Der wegen 87-fachen Mordes verurteilte ehemalige Krankenpfleger Niels Högel muss mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Ein Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis sei abgelehnt worden, so das Landgericht Oldenburg. Das Gericht erklärte, die Schwere der Schuld Högels gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren Gefängnis.

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