Wien – Österreichs Verfassungsgerichtshof hat das bisherige Zopf-Verbot für Soldaten aufgehoben. Die Kurzhaar-Pflicht für Männer im Bundesheer verstoße gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung, urteilte das Gericht. Denn Soldatinnen sind lange Haare laut den Heeres-Vorschriften erlaubt. Ein Soldat sollte wegen seiner Pferdeschwanz-Frisur eine Strafe von 2200 Euro zahlen und hatte sich deswegen beim Verfassungsgericht beschwert.
Die bisherige Regelung sah vor, dass die Haare von Berufssoldaten und Soldaten im Wehrdienst den Kragen nicht berühren dürfen. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner argumentierte mit Hygiene-Aspekten und dem geringeren Verletzungsrisiko von kurzhaarigen Soldaten. Diese Begründungen ließen die Richter nicht gelten.