Berlin – Der Verkauf von Lachgas in Kartuschen ist seit Sonntag weitgehend eingeschränkt. Die neue Regelung soll vor allem dem Gesundheitsschutz dienen: Weil das Gas als Partydroge genutzt wird, dürfen Minderjährige nun bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Verboten werden auch der Online-Handel und der Verkauf an Automaten. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken umfasst außerdem „K.-o.-Tropfen“, wie sie etwa Sexualstraftäter einsetzen. Dem Inkrafttreten ging eine Übergangszeit von drei Monaten voraus, um die Umstellung im Handel und an Automaten möglich zu machen. Die vorherige Bundesregierung verfolgte ähnliche Pläne, die sie wegen ihres vorzeitigen Endes nicht mehr realisieren konnte. In der Folge wurden teilweise schon regionale Lachgas-Verbote eingeführt.