Wien – Sänger Heino (87) geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager Helmut Werne. Dies erfolgte, weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark in Brandenburg vor der Landratswahl am gestrigen Sonntag mit Heino Wahlwerbung gemacht hatte. Heino fordert 250.000 Euro Schadensersatz.
„Am Sonntag würde Heino Felix wählen“, hatte AfD-Kandidat Felix Teichner (35) in Sozialen Medien geschrieben. „Am Sonntag zählt es! Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark.“ Teichner spielte damit auf Heinos Hit „Blau blüht der Enzian“ an. „Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit“, lässt Heinos Manager von dem Sänger ausrichten. Die einstweilige Verfügung soll verhindern, dass Teichner Heinos Namen im Rahmen von Wahlwerbung erneut verwendet.
Teichner sagte „Bild“, Heinos Rechtsanwalt sollte überlegen, ob er wirklich mit Kanonen auf Spatzen schießen wolle. Er stellte infrage, dass dem Sänger ein Schaden entstanden ist.