Rita M. und Joachim Wagner (re.) wollen Schadenersatz von der Bank. © Berg/dpa
Gelsenkirchen/Essen – Vor dem Landgericht Essen hat am Mittag ein erster Zivilprozess um den spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen begonnen. Eine Kundin fordert in ihrer Klage von dem Geldinstitut Schadenersatz. Sie gibt an, Bargeld und Schmuck in Höhe von 391.000 Euro in ihrem Schließfach gehabt zu haben, das aufgebrochen wurde. Die 83-jährige Rita M. wirft dem Geldinstitut gravierende Versäumnisse bei der Sicherung des Schließfachraumes vor. Die Sparkasse weist dies zurück. Sie fühle sich nicht besonders gut, sei sehr aufgeregt, aber: „Ich habe Hoffnung.“ Das verlorene Geld stamme aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung, schilderte sie vor vielen Medienvertretern. Wie bei Zivilverfahren üblich, fragte der Vorsitzende Richter zum Auftakt die klagende Kundin und die Sparkasse nach ihrer Bereitschaft zu einem Vergleich. Beide Seiten lehnten das ab.
Im Anschluss an die erste Verhandlung, für die rund 30 Minuten angesetzt sind, sollte direkt ein zweites Verfahren starten, in dem es um einen angezeigten Verlust von knapp 49.000 Euro geht. Hier wurden nach Angaben des Klägers Goldmünzen und Familienschmuck aus dem Schließfach gestohlen. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann sagte, er gehe davon aus, dass das Landgericht Essen zu einem gerechten Urteil
Nach Weihnachten 2025 waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem gewaltigen Spezialbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.