Tödliche Kollision mit Tempo 150: Fahrer vor Gericht

von Redaktion

Fataler Überholversuch: Angeklagter vor Gericht. © dpa

Balingen – Im Prozess um einen verheerenden Unfall mit drei Toten und vier Schwerverletzten nach einem missglückten Überholmanöver bei Haigerloch (Zollernalbkreis) hat der Angeklagte bestritten, zu schnell und rücksichtslos gefahren zu sein. „Ich bin ein ganz normaler entspannter Fahrer“, sagte der 33-Jährige vor dem Amtsgericht Balingen.

Er muss sich dort unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Nebenklage zeichnete das Bild einer „bewussten Hochrisikofahrt“ und sprach von Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit.

Der Angeklagte führte an, dass möglicherweise Ölflecken auf der Fahrbahn für das Schleudern seines Fahrzeugs und das Unglück ursächlich sein könnten. „Das Auto hat sich verhalten, wie es sich nicht verhalten sollte.“ Wieso das Fahrzeug, das er gut kannte, außer Kontrolle geraten ist, könne er sich nicht erklären.

Am 8. März 2025 hatte der Angeklagte laut Anklage bei einem Überholversuch die Kontrolle über seinen Mustang verloren und war fast frontal in einen entgegenkommenden Transporter geprallt. Der 44 Jahre alte Fahrer des Transporters sowie zwei Mitfahrer starben infolge der Verletzungen, die sie bei dem Unfall auf der Bundesstraße 463 erlitten. Der 33-Jährige und seine Mitfahrerin wurden schwer verletzt. In dem Transporter wurden ebenfalls zwei Menschen schwer verletzt.

Der 33-Jährige soll unter grober Außerachtlassung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt gehandelt haben, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. „Dies hatte zur Folge, dass der Angeschuldigte die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und dieses ins Schleudern geriet.“ Laut Anklage soll der damals 32-Jährige trotz eines bereits überholenden Autos abrupt ausgeschert und stark beschleunigt haben.

Einen Antrag der Nebenklage, das Verfahren an das Landgericht Hechingen zu verweisen, wo längere Gefängnisstrafen drohen, wies Richterin Birgit Goßger ab. Die Nebenklagevertreter wollten prüfen lassen, ob ein vorsätzliches Tötungsdelikt oder gar Mord vorliegt. Die Hinterbliebenen fragten sich zu Recht, wie viele Menschen noch sterben müssten, bevor jemand mehrere Jahre in Haft müsse, argumentierten sie.

Der Angeklagte habe bei der bewussten Hochrisikofahrt und einer Geschwindigkeit von mehr als 150 Kilometern pro Stunde mit seinem 440 PS starken Sportwagen Rücksichtslosigkeit, Gleichgültigkeit und eine verachtenswerte Gesinnung an den Tag gelegt. Er habe die Gefahr erkannt, sie aber bedenkenlos und rücksichtslos beiseitegeschoben, sagte Nebenklagevertreter Lasse Jonek. Der Angeklagte gab seine Geschwindigkeit beim Überholen mit höchstens 110 km/h an.

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