IN KÜRZE

von Redaktion

An der Akropolis kam es zu der Attacke. © Gillieron/dpa

Die Mutter, die ihr Baby verhungern ließ. © Brandt/dpa

Baby verhungert: Lebenslange Haft

Itzehoe – Wegen des Hungertods ihres erst vier Monate alten Säuglings im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel sind die Eltern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe wertete die Vernachlässigung als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Fall lasse einen „fassungslos zurück“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Angeklagten im September 2025 das Baby in ihrer Wohnung in Brunsbüttel so sehr vernachlässigten, dass es am 26. September starb. Die Obduktion ergab damals Tod durch Verhungern.

Dauerkranke Lehrerin klagt gegen Ruhestand

Düsseldorf – Eine seit fast 17 Jahren krankgeschriebene Lehrerin will nicht in den Ruhestand gehen. Die Beamtin hat Klage gegen die Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Damit wehrt sie sich gegen eine Anordnung der Bezirksregierung, sie in den Ruhestand zu versetzen. Der Fall der Lehrerin aus dem Ruhrgebiet hatte im vergangenen Jahr Schlagzeilen gemacht. Die Pädagogin hatte seit 2009 nicht mehr unterrichtet. Immer wieder ließ sie sich krankschreiben, ohne dass das Land eingriff und eine amtsärztliche Untersuchung einforderte. Gegen die Lehrerin und einen Mitarbeiter der Bezirksregierung wurden Disziplinarverfahren eingeleitet.

Messerattacke an der Akropolis

Athen – Ein Mann hat nahe dem Eingang zur Touristenattraktion Akropolis in Athen mehrere Passanten mit einem Messer bedroht und anschließend ein Touristenpaar angegriffen und verletzt. Nach Berichten griechischer Medien wurde der mutmaßliche Täter festgenommen. Er soll ein der Polizei bekannter psychisch kranker 60 Jahre alter Mann sein, berichtete der griechische öffentlich-rechtliche Rundfunk unter Berufung auf Polizeikreise. Ein Rettungswagen brachte die Verletzten zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus. Der Mann wurde schwer am Bein verletzt, die Frau am Arm. Lebensgefahr bestand nicht.

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