Hamburg – Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder droht der Angeklagten Christina Block möglicherweise ein Haftbefehl. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt übergab Block bei einem Gespräch mit einer Sachverständigen einen Brief mit brisantem Inhalt. „Das ist der Versuch einer Verdunkelungshandlung“, sagte Hildebrandt. Sie erinnerte die Angeklagte daran, dass sie schon einmal ermahnt worden sei.
Im vergangenen November hatte die Strafkammer Block bereits wegen eines Briefes mit Genesungswünschen an einen erkrankten Zeugen mit einem Haftbefehl gedroht. Nach der Strafprozessordnung besteht ein Haftgrund, wenn ein Beschuldigter in „unlauterer Weise“ auf einen Sachverständigen einwirkt.
Blocks Verteidiger Ingo Bott sprach von einem bedauerlichen Versehen seiner Mandantin. Der Brief sollte Gegenstand eines Beweisantrags werden. Worum es in dem Schreiben genau geht, blieb unklar.
Nach Angaben von Nebenklagevertreter Philip von der Meden betrifft der auf Rumänisch verfasste Brief die Sexualsphäre seines Mandanten, Stephan Hensel, dem Ex-Mann von Christina Block. Er sei sehr ehrverletzend. Warum der Brief auf Rumänisch geschrieben wurde, wurde am Dienstag bei der Verhandlung nicht klar.