Waldbrände: Welche Rechte haben Urlauber?

von Redaktion

München – Gesperrte Straßen, Rauchentwicklung, Flammen – Waldbrände können einen Urlaub schnell ungemütlich und im schlimmsten Fall lebensgefährlich werden lassen. Welche Rechte haben Reisende, wenn sie in diesem Fall ihren Urlaub stornieren möchten?

Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) sind Touristen, die eine Pauschalreise gebucht haben, im Krisenfall gut abgesichert und haben mit ihrem Reiseveranstalter einen direkten Ansprechpartner. Im Ernstfall organisiere dieser auch die Evakuierung. Individualreisende müssten sich hingegen mit der Fluggesellschaft, dem Hotel und der Mietwagenfirma auseinandersetzen. Sollte die Pauschalreise durch den Waldbrand erheblich beeinträchtigt und vom Veranstalter abgesagt werden, müsse er den Reisepreis erstatten.

„Verbrauchern kann auch eine komplette Erstattung zustehen, wenn sie selbst stornieren. Ob dieses kostenlose Rücktrittsrecht besteht, hängt jedoch vom Einzelfall ab“, erklärt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EVZ Deutschland. „Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kann ein wichtiges Argument sein, wenn die Reise kurz bevorsteht“, ergänzt Wojtal. Derzeit weist das Auswärtige Amt auf seiner Website auf die Brände hin.

Bei einer vorzeitigen Abreise müssen Pauschalreisende laut EVZ belegen, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt wird. Dann können sie den Vertrag kündigen. Die Rückreise muss der Veranstalter organisieren, wenn sie Teil der Pauschalreise war. Wird ein Rückflug gestrichen, muss die Fluggesellschaft je nach Wartezeit nicht nur Verpflegung, sondern auch ein Hotel anbieten.

Reiserücktrittsversicherungen schließen Naturkatastrophen wie Waldbrände meist aus. Wer die Reise aus diesem Grund nicht antritt, erhält keine Erstattung. Was die Versicherung konkret abdeckt, steht in den Versicherungsbedingungen. Wurde der Urlaub mit der Kreditkarte bezahlt, sind Risiken teils darüber abgesichert.

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