Ab heute gilt der Anti-Plastik-Plan

von Redaktion

Neue EU-Verordnung in Kraft – Regeln werden bis 2030 schrittweise umgesetzt

Hotel-Shampoo wird plastikfrei. © Ten/IMAGO

Tabu: Die Plastikhülle fürs Fluggepäck. © Imago

Obst soll ohne Plastik auskommen. © Hettrich/IMAGO

Plastikbesteck und -schalen gehören schon bald der Vergangenheit an. © Alamy Stock

Brüssel – 177,8 Kilogramm: So viel Verpackungsmüll kommt pro Jahr im Schnitt auf jeden Menschen in der Europäischen Union. Die EU will den Müllberg verringern und führt dafür ab heute neue Regeln ein. Ein Überblick über die Vorgaben:

Warum neue Regeln? Im Kampf gegen den Verpackungsmüll hat sich die EU ein Ziel gesetzt: Bis 2040 sollen im Vergleich zum Jahr 2018 mindestens 15 Prozent weniger Verpackungen auf dem Müll landen.

Im Supermarkt: Lebensmittelverpackungen dürfen ab Mittwoch keine PFAS mehr enthalten, das sind die sogenannten Ewigkeitschemikalien. Sie sind wasser- und fettabweisend und stecken deshalb in vielen Einwegverpackungen, können aber krebserregend sein und der Fruchtbarkeit schaden. Auch die gesundheitsschädliche Chemikalie Bisphenol A ist bereits verboten, bis Juli 2028 gilt aber noch eine Ausnahme für Beschichtungen, die Obst-, Gemüse- und Fischkonserven haltbar machen.

Ab 2030 sind leichte Plastiktüten an der Kasse verboten. Das Gleiche gilt für Plastiknetze, -tüten und -boxen für frisches Obst und Gemüse. Mehrere Getränkedosen oder Flaschen dürfen zudem nicht mehr mit Plastikfolie zusammengehalten werden, es sei denn, es ist für den Transport nötig. Verpackungen aus Papier oder anderen Materialien bleiben erlaubt.

Restaurants und Hotels: Auch Cafés, Restaurants und Hotels sollen sich schrittweise vom Einwegplastik trennen. Beschichtete Papierbecher und -boxen bleiben erlaubt, die EU will aber Alternativen fördern. Ab dem 12. Februar kommenden Jahres müssen alle Cafés und Restaurants ihren Kunden deshalb anbieten, dass sie einen eigenen Kaffeebecher oder eine Brotzeitdose mitbringen dürfen. Ein Jahr später werden Gastronomieketten verpflichtet, eigene Mehrwegbecher anzubieten; kleine Cafés und Restaurants sind vorerst noch ausgenommen.

Ab dem 12. Februar 2029 – ein weiteres Jahr später – werden Plastikbehälter aus Polystyrol für Fast Food und Essen zum Mitnehmen verboten. Das sind die weißen Boxen aus Plastikschaum, die bestelltes Essen warmhalten.

Beim Verzehr vor Ort im Restaurant oder auf der Terrasse sind ab 2030 hingegen alle Verpackungen aus Einwegplastik verboten. Dann sollen auch Plastiktütchen für Zucker, Salz, Ketchup und Mayonnaise von den Tischen verschwinden. Essen zum Mitnehmen dürfen sie aber beigelegt sein.

In Hotels werden kleine Shampoo- und Seifenpackungen aus Plastik verboten. Eine weitere Änderung gibt es am Flughafen: Ab dem 12. Februar 2029 gibt es in der EU keine Schrumpffolie mehr, mit denen Reisende bisher ihren Koffer umwickeln können.

Recycling-Pflichten: Ab 2030 sollen keine Verpackungen mehr verkauft werden dürfen, die zu weniger als 70 Prozent recycelbar sind. Für Plastikflaschen ist die Quote kein Problem. Andere Verpackungen sind schwieriger zu recyceln, weil sie aus verschiedenen Molekülen bestehen, etwa Joghurtbecher.

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von der Recycling-Pflicht, darunter Verpackungen für medizinische Produkte. Außerdem sind auf Drängen aus Frankreich Holz- und Wachsverpackungen ausgenommen, weil sonst die traditionelle Holzschachtel um den Camembert betroffen gewesen wäre.

Bei der IHK ist man mäßig begeistert: „Für die IHK für München und Oberbayern sind die neuen EU-Verpackungsvorschriften eine verpasste Chance für effizienten Umweltschutz, denn der hohe bürokratische und finanzielle Aufwand belastet vor allem die kleineren Unternehmen immens. Viele fühlen sich komplett überfordert, zumal etliche Regeln und Begriffe unklar formuliert sind und auch von Experten verschieden ausgelegt werden. Die IHK fordert entschieden mehr Praxisnähe, darunter insbesondere eine EU-weite Anlaufstelle für die Melde- und Registrierpflichten für Verpackungen statt eines Flickenteppichs von nationalen Regelungen.“

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