Wie bei Pelicot: Was treibt Täter an?

von Redaktion

Wehrte sich: die Französin Gisèle Pelicot. © Paredes/dpa

Berlin – Sie betäuben die Frauen heimlich, vergewaltigen sie und filmen ihre Opfer, um sich daran später zu ergötzen oder die Taten im Netz zu verbreiten. Der Missbrauchsskandal der Französin Gisèle Pelicot hat weltweit für Entsetzen gesorgt – längst ist klar, dass es sich um keinen Einzelfall handelt. In Berlin steht derzeit ein 68-Jähriger vor Gericht, der sich nach den Ermittlungen an insgesamt 58 Frauen vergangen haben soll. Die Opfer erfuhren erst im Rahmen der Ermittlungen, was ihnen angetan wurde.

Doch was treibt die Täter an? Geht es möglicherweise um eine spezifische Form von Ausbeutung und Macht? „Im Prinzip geht es bei jeder Vergewaltigung ganz maßgeblich um Macht und nicht um sexuelle Befriedigung“, sagt Kriminologin Daniela Klimke, Professorin an der Polizeiakademie Niedersachsen.

Bei Taten, bei denen Frauen betäubt, vergewaltigt und gefilmt werden, komme eine besonders weitreichende Form der Kontrolle hinzu: „Durch die Sedierung kann die Frau die Tat weder abwehren noch währenddessen wahrnehmen und sich häufig anschließend auch nicht daran erinnern“, so Klimke.

„Der Täter verfügt damit über sie und ihren Körper und zusätzlich über Aufnahmen der Tat. Er besitzt ein Wissen und Bilder, über die die betroffene Frau selbst zunächst nicht verfügt.“ Das Filmen füge der sexualisierten Gewalt eine weitere Dimension hinzu. „Der Täter kann die Aufnahmen später erneut betrachten, archivieren oder weitergeben. Dadurch wird die Tat über den eigentlichen Tatzeitpunkt hinaus verlängert“, erklärt Klimke.

In digitalen Tätergemeinschaften könnten die Aufnahmen zudem eine Trophäenfunktion annehmen. „Sie können dort als Beleg der Tat und als Mittel sozialer Anerkennung dienen“, erläuterte die Kriminologin und Soziologin mit sexualwissenschaftlichem Forschungsschwerpunkt.

Klimke leitet seit dessen Gründung im Jahr 2021 das Institut für Kriminalitäts- und Sicherheitsforschung. Sie forscht zu Somnophilie, dem sexuellen Interesse an schlafenden beziehungsweise bewusstlosen Personen, und zu den Übergängen zwischen gemeinsam vereinbarten Praktiken und sexualisierter Gewalt. Auslöser war nach ihren Angaben der Fall Pelicot. „Obwohl inzwischen eine Reihe solcher Fälle öffentlich bekannt geworden ist, gibt es dazu bislang nur sehr wenig empirische Forschung“, erklärt Klimke.

Laut Kriminalstatistik registrierte die Polizei im Jahr 2025 bundesweit 14.454 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellen Übergriffen im besonders schweren Fall. Im Vergleich zum Vorjahr war das eine Steigung von 8,5 Prozent. Die Täter stammen meist aus dem sozialen Nahfeld.

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