Gericht: Herzkrankes Kind darf an Klassenfahrt teilnehmen

von Redaktion

Düsseldorf – Ein neunjähriger Grundschüler aus Wuppertal darf trotz Herzkrankheit an seiner Klassenfahrt teilnehmen. Die Schule hatte den Jungen ausgeschlossen. Doch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf verpflichtete sie nun per Eilentscheid, den Neunjährigen mitzunehmen.

Die Sicherheit des Kindes könne nicht gewährleistet werden, hatte die Schule argumentiert. Dagegen gingen der Schüler und seine Eltern vor – mit Erfolg. Ein Ausschluss sei nur bei einer konkreten Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit des Schülers zulässig, befand das Gericht.

Den Fachärzten zufolge gebe es aber keine Anhaltspunkte für eine akute Verschlechterung der Gesundheit während oder durch die Klassenfahrt. Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass der Schüler seine Medikamente einnehme. Dies rechtfertige keinen Ausschluss von der Fahrt.

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