Mannheim – Gegen den Sänger Xavier Naidoo („Dieser Weg“, „Sie sieht mich nicht“) hat das Landgericht Mannheim ein Strafverfahren eröffnet. Zugelassen wurde dem Gericht zufolge die Anklage der Staatsanwaltschaft von Juli 2023, in der dem 54-Jährigen Volksverhetzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, vorgeworfen wird. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Der Anklage zufolge soll der aus Mannheim stammende Naidoo zwischen Dezember 2020 und April 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben – in Form von Texten, einer Audiobotschaft sowie durch Verlinkung einer fremden Audiobotschaft und eines Videos. Zudem soll der Musiker einen Menschen, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen. Die übrigen Anklagepunkte des zweiten Verfahrens, ebenfalls wegen Volksverhetzung, wurden mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen.