Todeskandidatin überlebt zwei Giftspritzen
Hinrichtung in Tennessee abgebrochen – Verurteilte Mörderin Christa Pike (50) in Klinik
Die amerikanische Todeskandidatin Christa Pike. © dpa
Washington – Bei der Vollstreckung der ersten Hinrichtung einer Frau seit mehr als 200 Jahren im US-Bundesstaat Tennessee ist es zu Komplikationen gekommen. Die wegen Mordes verurteilte Christa Pike lebte laut Darstellung ihrer Verteidiger auch noch nach der Verabreichung zweier Giftspritzen. Zuvor hatte das Oberste US-Gericht einen Vollstreckungsstopp außer Kraft gesetzt.
„Um 20.26 Uhr berichteten Zeugen der Hinrichtung, dass die Vollstrecker beide Spritzen mit den tödlichen Chemikalien injiziert hätten und Pike noch am Leben sei und schnarche“, heißt es in einem Gerichtsdokument. Auch nach Angaben des Richters Kyle Hixson habe der Staat die 50-Jährige zunächst nicht für tot erklärt. Die Justizvollzugsbehörde habe die medizinische Notfallversorgung und ihren Transport in ein Krankenhaus angeordnet, teilte Hixson den Anwälten aller Beteiligten in einer Telefonkonferenz mit.
Pike war 1996 für den Mord an einer damals 19-jährigen Bekannten zum Tode verurteilt worden. Sie selbst war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. 1995 hatten drei Teenager das Opfer in einem abgelegenen Gebiet nahe der University of Tennessee in Knoxville gefoltert und getötet. Pike war nach Angaben der offiziellen Webseite der Regierung von Tennessee die einzige Frau, die derzeit im Todestrakt des Bundesstaates im Südosten der USA eine Strafe verbüßte. Laut der Forschungseinrichtung Cornell Center on the Death Penalty Worldwide ist sie auch die erste Frau seit 1819, die in Tennessee überhaupt hingerichtet werden sollte.
Der Vollstreckung am Mittwochabend war ein juristisches Tauziehen vorausgegangen. Zunächst war die Hinrichtung per Giftspritze kurz vor dem Vollzug gestoppt worden. Dann gab der Supreme Court, das oberste US-Gericht, einem Eilantrag der für die Gefängnisse zuständigen Behörde des Bundesstaates statt und setzte damit den von einer unteren Instanz verhängten Vollstreckungsstopp außer Kraft.
„Dieses Ereignis ist das Schlimmste, das wir je gesehen haben, und unterscheidet sich von jeder anderen fehlgeschlagenen Hinrichtung in der modernen Ära“, sagt Robin Maher, die geschäftsführende Direktorin der gemeinnützigen Organisation Death Penalty Information Center (DPI). „Es gibt keinen Präzedenzfall.“ In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Vollstreckungen, die gescheitert sind.