Gebührenordnung:
Ärzte rechnen für ihre Leistungen Honorare ab, deren Grundlage für Privatpatienten eine Gebührenordnung bildet. Diese führt die einzelnen Leistungen und den jeweils entsprechenden Gebührensatz katalogartig auf. Der Arzt darf in der Regel seine Gebühr bis zum 2,3-fachen beziehungsweise 3,5-fachen des genannten Wertes bemessen. Wenn er diese Sätze überschreiten will – zum Beispiel wegen ungewöhnlicher Erschwernisse – muss er dies schriftlich begründen. Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen gelten diese Gebührenordnungen nicht. Hier gilt nach dem Sozialgesetzbuch V eine regionale Gebührenordnung mit festen Preisen. Entsprechend werden die Leistungen mit einem bundesdurchschnittlichen Wert vergütet. Freie Leistungen wie Akupunktur oder Schmerztherapie werden zu festen Preisen, aber ohne Mengenbegrenzung vergütet. Die Honorare werden in einem Bewertungsausschuss ausgehandelt. Leistungen, die nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, müssen von den Patienten selbst gezahlt werden, wenn diese Leistung gewünscht ist. re