Lexikon der wirtschaft

Verjährung:

Der Begriff „Verjährung“ beschreibt den im Zivilrecht durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkten Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Die regelmäßige Verjährungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 195 und 199 festgeschrieben

Montag, 20. April 2026

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