Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die Gemeinden erheben und deren Aufkommen ihnen auch zusteht. Besteuert werden nach Länder- beziehungsweise Kommunalabgabengesetzen zum Beispiel Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Spielapparaten. Die Besteuerung von Letzterer h
Dieser Artikel (ID: 439497) ist am 26.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).