Vergnügungssteuer:
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die Gemeinden erheben und deren Aufkommen ihnen auch zusteht. Besteuert werden nach Länder- beziehungsweise Kommunalabgabengesetzen zum Beispiel Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Spielapparaten. Die Besteuerung von Letzterer hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Damit wollen Gemeinden aus ordnungs- und sozialpolitischen Gründen Einfluss nehmen auf die Einrichtung und den Betrieb von Spielhallen. Im Jahr 2014 belief sich die durch Vergnügungssteuer eingenommene Summe auf etwa 380 Millionen Euro. re