Lexikon der wirtschaft

von Redaktion

Verfügbares Einkommen:

Der Ausdruck „verfügbares Einkommen“ ist ein Begriff der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Er umfasst den Teil des Einkommens, der einem privaten Haushalt tatsächlich zum Konsum beziehungsweise Fixkosten wie Miete zur Verfügung steht. Entsprechend versteht man unter dem Begriff eine Nettoeinkommensgröße, die sowohl Einkommen aus unselbstständiger Arbeit als auch Einkünfte aus freiberuflicher beziehungsweise unternehmerischer Tätigkeit sowie Vermögenseinkünfte beinhaltet. Hinzu kommen Sozialtransfers wie Arbeitslosengeld, Kindergeld und andere staatliche Leistungen. Abgezogen wiederum sind Steuern und Sozialbeiträge. Nicht mit im Wert berücksichtigt sind allerdings Preisentwicklung und Inflationsrate. re

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