Zündwarenmonopol
Am 26. Oktober 1929 wird in einem Abkommen zwischen dem schwedischen Unternehmer Ivar Kreuger (Svenska Tändsticks Aktiebolaget) und der Weimarer Republik das Zündwarenmonopol begründet. Es soll die nächsten 53 Jahre währen. Mit dem Zündwarenmonopol in Deutschland sicherte sich der Staat ein Recht darauf, Zündhölzer zu produzieren, zu verkaufen und die Preise dafür festzulegen. Ivar Kreuger, ein schwedischer Industrieller, drängte auf dieses Monopol, da er an Deutschland, wie an 16 weiteren Ländern, im Austausch für die Zündwaren hohe Kredite zu günstigen Bedingungen vergab. Die Bundesrepublik Deutschland schafft das Monopol im Jahr 1983 ab, nachdem es im Saarland bereits Sonderwege gibt. Die DDR erkennt das Zündwarenmonopol der Weimarer Republik nicht an und verfolgt ab 1950 ihren eigenen Weg.