Lexikon der wirtschaft

von Redaktion

Am 2. November 1810 wird im Zuge der Stein-Hardenbergschen Reformen die Gewerbefreiheit im Königreich Preußen eingeführt. Damit erhalten Bürger das Recht auf freies Unternehmertum, also die grundsätzliche Freiheit, sich gewerblich zu betätigen. Die Grundlage dafür bildet die allgemeine Berufsfreiheit. Allmählich zeichnet sich nun ein Ende der Beschränkungen durch das Zunftwesen und der Ständegesellschaft ab – Forderungen, die der klassische Liberalismus stellt. Etwa seit 1850 gehört die Berufsfreiheit zu den wirtschaftlichen Grundrechten und findet in zahlreichen Verfassungen Eingang. Erste Stimmen fordern diese bereits während der Französischen Revolution 1789. Die Gewerbefreiheit und ihre rechtlichen Einschränkungen sind wesentlich für eine freie Wirtschaft.

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