Gastronomie an weihnachten

„Immer weniger Firmenfeiern finden im Gasthaus statt“

von Redaktion

Hotel- und Gaststättenverband meldet gutes Weihnachtsgeschäft, in der Region Konkurrenz durch alternative Lokalitäten

München/ Rohrdorf – Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) meldet für 2017 ein „gutes Weihnachtsgeschäft“. Eine aktuelle Umfrage unter Gastronomen habe einen positiveren Verlauf des Weihnachtsgeschäfts in dieser Saison ergeben als im Vorjahr.

Jeder dritte Gastronom (34,3 Prozent) würde dies bestätigen. Nur 16,3 Prozent der Befragten würden nicht vom Weihnachtsgeschäft profitieren, diese Zahl ist gegenüber 2016 gesunken. Zusätzlich meldet der Verband, dass immer mehr Familien am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag auswärts zum Essen gingen. Bundesweit angezogen hat laut Dehoga das Geschäft mit Firmenweihnachtsfeiern: Für 20,7 Prozent der Befragten laufe das Firmengeschäft besser als 2016.

Theresa Albrecht vom Rohrdorfer Hotel zur Post mit eigener Gastronomie gehört zum Kreisvorstand des Hotel- und Gaststättenverbands in Rosenheim. Die OVB-Heimatzeitungen haben sie gefragt, ob sie die Umfrageergebnisse des Bundesverbands bestätigen könne. „Der Gastronomie im Landkreis geht es gut, das Weihnachtsgeschäft gestaltet sich entsprechend positiv“, sagt Albrecht. „Es ist jedoch nicht mehr wie früher, als fast jede Firma zur Weihnachtsfeier in eine Gaststätte eingeladen hat.“

Viele Feierlichkeiten, welche die klassische bayerische Gastronomie beträfen, fänden heute in Vereinsheimen statt. Abgesehen davon ginge ebendiese klassisch-bayerische Gastronomie wegen hoher behördlicher Auflagen, etwa im Brandschutz, immer mehr zurück. Dass Vereinsheime und Bürgersäle der Gastronomie Konkurrenz machen, beklagt auch Dehoga-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Die gastronomische Vielfalt zeichnet Bayern aus, doch sie ist in Gefahr. Jeder kommt auf die Idee, Essen und Veranstaltungsräume anzubieten. Und dies nicht selten zu deutlich besseren Rahmenbedingungen, als sie für professionell aufgestellte, steuerzahlende Betriebe gelten.“ re

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