Rosenheim/Mühldorf/ Altötting – Die IHK-Geschäftsstellen der Region Südost informieren über einige Änderungen, die Unternehmer ab sofort beachten müssen:
Einkommenssteuer :
Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Belege nur noch nach Aufforderung durch das Finanzamt
eingereicht werden. Wirtschaftsgüter bis zu 800 Euro im Jahr der Anschaffung dürfen komplett steuerlich geltend gemacht werden.
Kassenkontrollen:
Für Einzelhandel und Gastronomie besonders relevant: Von 2018 an sind unangemeldete
Kassenkontrollen („Kassennachschau“) durch Betriebsprüfer der Finanzämter jederzeit möglich.
Wertgrenze:
Schon jetzt im Januar erhöhte sich die Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Gewerbetreibende den Umsatzsteuersatz angeben, aber nicht den Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweisen.
Insolvenz:
Zu den Entlastungen gehört eine niedrigere Insolvenzgeldumlage. Sie verringert sich zum 1. Januar von 0,09 auf 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.
Künstlersozialabgabe:
Die Künstlersozialabgabe für Betriebe, die selbstständige Web-Designer, Grafiker, Fotografen oder andere Kreative beauftragen, sinkt von 4,8 auf 4,2 Prozent der gezahlten Honorare.