Traunstein – Zum 1. Januar wurden die Ein- und Ausbaukosten sowie das Mängelhaftungsrecht im Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu geregelt. Von großer Bedeutung für Bau- und Ausbaubetriebe sind auch die neuen Regelungen des Bauvertragsrechts. Die Handwerkskammer informiert hierzu am Montag
Dieser Artikel (ID: 356195) ist am 19.01.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).