Traunstein – Zum 1. Januar wurden die Ein- und Ausbaukosten sowie das Mängelhaftungsrecht im Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu geregelt. Von großer Bedeutung für Bau- und Ausbaubetriebe sind auch die neuen Regelungen des Bauvertragsrechts. Die Handwerkskammer informiert hierzu am Montag, 22. Januar, um 17 Uhr im Bildungszentrum Traunstein der Handwerkskammer, Mühlwiesen 4. Die Teilnahme ist für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer kostenfrei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten. E-Mail: astrid.kohn@hwk-muen-
chen.de.