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Zulassung nach KWG von der BaFin erteilt
Rosenheim – Die boerse.de Vermögensverwaltung GmbH erhält von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die aufsichtsrechtliche Erlaubnis für Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) erteilt, wie